1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen AniLuna Animal Care und der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber (nachfolgend „Tierhalter“).
Mit der Buchung einer Dienstleistung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB als akzeptiert.
2. Buchung & Vertragsabschluss
Anfrage & Verfügbarkeit
Anfragen über Website, E-Mail oder andere Kanäle werden auf Verfügbarkeit geprüft.
Erst nach Bestätigung der verfügbaren Termine wird der Betreuungsvertrag an den Tierhalter übermittelt.
Verbindliche Buchung
Eine Buchung ist verbindlich, sobald:
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der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertrag an AniLuna Animal Care zurückgesendet wurde und
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die schriftliche Bestätigung durch AniLuna Animal Care erfolgt ist.
Jede bestätigte Buchung blockiert den Zeitraum verbindlich. Stornierungen können Kosten gemäss Abschnitt 4 verursachen.
3. Preise & Zahlungsbedingungen
Preise
Es gelten die aktuellen Preise gemäss offizieller Preisliste.
Zusätzlich gelten folgende Zuschläge:
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Wegkosten: CHF 0.70/km (Hin- und Rückweg)
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Sonntag/Feiertag: CHF 20.00 pro Besuch
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Notfallzuschlag: siehe Abschnitt 7
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist:
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innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig
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bei kurzfristigen Buchungen (≤ 10 Tage vor Beginn) innerhalb 5 Tagen fällig
Betreuung und Schlüsselannahme erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Nichtzahlung
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann AniLuna Animal Care die Buchung stornieren.
In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 fällig, zusätzlich zu möglichen Stornokosten.
4. Umbuchung & Stornierung
Umbuchung
Umbuchungen kosten pauschal CHF 20.00.
Stornierungskosten
Bezugszeitpunkt: geplanter erster Betreuungstag.
Zeitpunkt der Stornierung Kosten
30 – 16 Tage vorher kostenlos
15 – 7 Tage vorher 25 %
6 – 1 Tage vorher 50 %
< 24 h vorher 100 %
Bei vorzeitiger Rückkehr oder verkürzter Betreuung erfolgt keine Rückerstattung.
Rückerstattungen
Notwendige Angaben (IBAN etc.) müssen innerhalb von 60 Tagen übermittelt werden.
Nicht eingeforderte Beträge werden am Jahresende an den Schweizer Tierschutz gespendet.
5. Sonn- und Feiertagszuschläge
An offiziellen Schweizer Feiertagen ( Kanton Bern), sowie an Sonntagen wird ein Zuschlag von CHF 20.00 pro Besuch berechnet.
Eine jährlich aktualisierte Liste wird auf den offiziellen Kanälen veröffentlicht.
Bei Pauschalpreisen für Urlaub usw. entfällt dieser Zuschlag und ist im Preis inbegriffen.
6. Zusatzleistungen
Folgende Zusatzleistungen kosten je CHF 30.00:
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Einkauf von Futter oder Einstreu (exkl. Materialkosten)
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Organisation oder Abholung von Medikamenten
7. Notfalleinsätze
Notfälle (gleichentags angefragt & durchgeführt) sind nur bei verfügbarer Kapazität möglich.
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung.
Zuschläge pro Einsatz:
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Montag–Samstag: + CHF 20.00
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Sonntag & Feiertag: + CHF 30.00
Der Notfallzuschlag ist zusätzlich zum Normaltarif und ersetzt nicht den Feiertagszuschlag.
8. Schlüsselübergabe
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Übergabe während eines Betreuungsbesuchs: kostenlos
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Separater Termin: CHF 25.00 (inkl. Fahrt & Zeit)
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Per Briefkasten-Einwurf auf Wunsch des Kunden: auf eigenes Risiko
Die gewünschte Variante ist spätestens 5 Tage vor Betreuungsbeginn mitzuteilen.
9. Tierarztbesuche
Für Tierarztfahrten wird eine Pauschale von CHF 50.00 berechnet (Tierarztkosten exkl.).
Bei Notfällen gilt Abschnitt 12.
10. Medikamentengabe & gesundheitliche Einschränkungen
Medikamentengabe (Tabletten/Tropfen) ist möglich, wenn:
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eine schriftliche Anleitung vorliegt
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das Tier die Einnahme ohne Zwang toleriert
Nicht möglich:
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Spritzen (z. B. Insulin)
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Betreuung von Tieren mit insulinpflichtigem Diabetes, akuten Herzerkrankungen oder fortgeschrittener Niereninsuffizienz
11. Informationspflicht des Tierhalters
Der Tierhalter verpflichtet sich, alle relevanten Informationen vollständig mitzuteilen:
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Krankheiten, Allergien, Auffälligkeiten
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Verhaltensprobleme (Aggression, Beissvorfälle etc.)
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Läufigkeit
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Stubenreinheit oder Zerstörungsverhalten
Für falsche oder unvollständige Angaben übernimmt AniLuna Animal Care keine Haftung.
12. Notfallregelung während der Betreuung
Bei gesundheitlichen Problemen oder Verletzungen:
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Der Tierhalter wird sofort kontaktiert.
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Ist dieser oder eine Notfall Kontaktperson nicht erreichbar, wird ein Tierarzt aufgesucht – auf Rechnung des Tierhalters.
Voraussetzung: Impfpass, Transportbox sowie Tierarztangaben müssen bereitstehen.
13. Betreuung von Hunden
Spaziergänge
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Keine Gruppenspaziergänge (Ausnahme: 2 Hunde aus demselben Haushalt)
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Einzelspaziergänge mit Beschäftigung und Training
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Freilauf nur mit schriftlicher Erlaubnis
Erstgespräch
Ein persönliches Kennenlernen ist obligatorisch.
Kosten: CHF 20.00
Bei Vertragsabschluss werden 50 % angerechnet.
14. Betreuung von Katzen
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Empfehlung: Mindestens 2 Besuche pro Tag ab einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen
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Keine Betreuung, wenn Besuchsintervalle zu gross sind
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Reine Automatenfütterung ohne tägliche Kontrolle wird nicht akzeptiert
15. Haftung
Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tieres und haftet für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.
AniLuna Animal Care haftet ausschliesslich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, nicht jedoch für:
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Schäden durch Dritte (Einbruch, Vandalismus etc.)
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Situationen, die durch unvollständige Informationen des Halters entstehen
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Verlust nach Briefkasteneinwurf auf Wunsch des Tierhalters
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Vertragsabwicklung genutzt.
Ausnahmen:
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gesetzliche Verpflichtungen
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notwendige Weitergaben für die Auftragserfüllung (z. B. Partnerbetreuer)
Es werden keine Daten an Dritte verkauft.
17. Einsatz von Drittpersonen
Der Einsatz qualifizierter Partnerbetreuer ist möglich.
Es besteht kein Anspruch auf Betreuung durch eine bestimmte Person.
18. Änderungen der Dienstleistungen
AniLuna Animal Care kann Preise und Angebot jederzeit anpassen.
Es gelten jeweils die zum Buchungszeitpunkt gültigen Konditionen.
19. Kündigungsrecht von AniLuna Animal Care
AniLuna Animal Care kann den Vertrag aus wichtigem Grund gemäss Art. 404 OR jederzeit kündigen.
Bereits bezahlte Leistungen werden anteilig erstattet.
20. Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Pieterlen (BE).